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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,2293
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER (https://dejure.org/2010,2293)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER (https://dejure.org/2010,2293)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - L 11 KA 9/10 B ER (https://dejure.org/2010,2293)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (42)

  • SG Detmold, 02.09.2009 - S 5 KA 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10
    Die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Antragsgegners vom 24.06.2009 wird mit der Maßgabe angeordnet, dass der Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren S 5 KA 3/09, S 5 KA 4/09 und S 5 KA 11/07 (jeweils SG Detmold) als Facharzt für Diagnostische Radiologie, Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin, für den Vertragsarztsitz C, G-straße 0, zugelassen wird.

    Die hiergegen vom Beigeladenen zu 8) erhobene Klage wies das Sozialgericht (SG) Detmold am 03.09.2009 ab (S 5 KA 11/07).

    Es liege grundsätzlich in der Risikosphäre des Antragstellers, wenn vor der rechtsgültigen Zulassung eine wirtschaftliche Verwertung des Vertragsarztsitzes erfolgen solle; er habe Kenntnis von der rechtlichen Situation im Verfahren S 5 KA 11/07 und nunmehr auch die Risiken hierfür zu tragen.

    Der Antragsteller beantragt, den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.12.2009 abzuändern und die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Antragsgegners vom 24.06.2009 bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren S 5 KA 3/09 und S 5 KA 4/09 (jeweils SG Detmold) anzuordnen, hilfsweise die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Antragsgegners vom 24.06.2009 bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren S 5 KA 3/09, S 5 KA 4/09, S 5 KA 11/07 (jeweils SG Detmold) anzuordnen.

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Streitakte, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners sowie die Streitakten S 5 KA 11/07 (L 11 KA 64/09), S 5 KA 2/09 ER, S 5 KA 3/09, S 5 KA 4/09 und S 5 KA 7/09 (jeweils SG Detmold).

    Im Ergebnis zutreffend hat das SG die Klage des Beigeladenen zu 8) gegen den Beschluss des Antragsgegners vom 26.09.2007 mit Urteil vom 02.09.2009 - S 5 KA 11/07 - abgewiesen.

    Das SG hat sich mit diesem Vorbringen im Verfahren S 5 KA 11/07 zutreffend auseinandergesetzt.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10
    Das BSG hat im Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 - hinsichtlich der Regelung in Nr. 23 Satz 1 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) zur partiellen Entsperrung eines nicht mehr überversorgten Planungsbereichs festgestellt, dass diese Regelung inhaltlich mit der höherrangigen Vorschrift des § 103 Abs. 3 SGB V, die in § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV wiederholt wird, vereinbar ist.

    (a) Nach Auffassung des BSG (Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 - ) bedurfte die ehedem geltende Regelung in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) betreffend das Verfahren bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um einen nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs zu besetzenden Vertragsarztsitz noch einer weiteren Konkretisierung, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

    Dies konnte das sogenannte "Windhundprinzip" in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) nicht gewährleisten (so BSG im Urteil vom 23.02.2005, a.a.O.).

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (so BSG im Urteil vom 23.02.2005 a.a.O., m.w.N.).

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä. Mittels dieser Regelung wollte der GBA - wie dargestellt - die Auflage des BSG aus dem Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - erfüllen, nämlich das "Windhundprinzip" zu Gunsten eines rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Procederes im Hinblick auf die Antragsreihenfolge ersetzen.

    Im Zeitpunkt ihres Erlasses erweist sich diese vom Antragsgegner inhaltlich übernommene "Auswahlentscheidung" als rechtmäßig (zum maßgebenden Zeitpunkt, vgl. BSG, Urteil vom 23.05.2005 - B 6 KA 81/03 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10
    Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern ist dem Antragsgegner ein Ermessen eingeräumt; hier prüft das Gericht, ob ein Ermessensfehler, ein Ermessensnichtgebrauch oder eine Ermessensreduzierung "auf Null" vorliegt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -: pflichtgemäßes Ermessen).

    Die Zulassungsgremien können nach sorgsamer Abwägung (hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -) auch zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen.

    Ein in eine Gemeinschaftspraxis eingebundener Vertragsarztsitz kann allerdings nur dann Grundlage für eine entsprechende Ausschreibung sein kann, wenn eine solche Gemeinschaftspraxis zum Zeitpunkt der Ausschreibung existierte und zum Zeitpunkt der Entscheidungen der Zulassungsgremien nachweislich, wenngleich ggf. auf anderer vertraglicher Grundlage, fortgesetzt werden sollte (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).

    Eines Auswahlverfahrens unter Einbeziehung der in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V gelisteten Kriterien (hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 - LSG Berlin, Beschluss vom 17.07.1997 - L 7 KA-SE 27/97 -) bedurfte es nicht.

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Davon gilt aber im Falle eines Verzichts, der im Zusammenhang mit einem Praxisnachfolgeverfahren erklärt wird, eine Ausnahme, wie Rechtsprechung und Schrifttum einhellig anerkennen (vgl zB LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 12.5.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - Juris RdNr 84; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.11.2010 - L 3 KA 75/07 - Juris RdNr 32; Pawlita aaO RdNr 48-50 mwN; Flint in Hauck/Noftz, SGB V, § 103 RdNr 38 f; Krauskopf/Clemens in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl 2010, § 29 RdNr 47 iVm 120) .

    Eine Nachfolgezulassung kann gemäß § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V nur aufgrund einer Ausschreibung des neu zu besetzenden Vertragsarztsitzes erfolgen; aufgrund einer Ausschreibung als Gemeinschaftspraxis darf grundsätzlich eine Nachfolgezulassung in eine Einzelpraxis nicht erfolgen (so zutreffend das vorinstanzliche Urteil: LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.11.2010 - L 3 KA 75/07 - Juris RdNr 37; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 12.5.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - Juris RdNr 83) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) muss aber auch im Anwendungsbereich des § 97 Abs. 4 SGB V die sofortige Vollziehung im überwiegenden Interesse eines Beteiligten angeordnet werden können (Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 23 m.w.N.; Frehse in: Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 101 m.w.N.).

    § 97 Abs. 4 SGB V lässt es über den Wortlaut hinaus zu, auch Individualinteressen in die Abwägung einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 23 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit den Praxisnachfolgeregelungen in § 103 Abs. 4 SGB V trägt das Gesetz in erster Linie dem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) des Praxisinhabers Rechnung; es soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit einer Arztpraxis in für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereichen erhalten werden (vgl. Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT- Drucks. 12/3927 S. 7; BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R - vgl. auch Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2007, § 16b Rdn. 45).

    Liegen die Voraussetzungen einer Nachfolgezulassung vor, hat die KV den Vertragsarztsitz nach Maßgabe des § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V auszuschreiben (Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B -).

    Da es sich um die einzigen Bewerber auf die beiden im MVZ freie Arztstellen handelt, wäre grundsätzlich auch in Betracht gekommen, dass das SG die Genehmigungen unmittelbar erteilt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER - Jahn in ZMGR 2009, 221).

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